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HeilpraktikerIn sein ... Der Beruf des Heilpraktikers ist in
Deutschland klar nach dem Heilpraktikergesetz von 1939 geregelt. - Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung - Zur Sicherstellung der Qualifikation
muss hierfür eine Überprüfung vor einem Gesundheitsamt abgelegt werden in der überprüft wird, inwieweit der/die Antragsteller/in eine - Gefahr
für die Volks gesundheit darstellt. - Heilpraktiker/-in zu sein, heißt: die gleichen Verantwortung zu tragen wie ein so genannter "Schulmediziner". Viele Heilpraktiker haben sich in Standes-/Berufsverbänden organisiert. Heilpraktiker sind in ihrer
Honorargestaltung grundsätzlich frei und unabhängig. Als Orientierungshilfe zur
Bestim- mung einer angemessenen Vergütung existiert ein Gebührenverzeichnis (Gebüh85). Eine durchgängige
Anerkennung der Heilpraktik, vor allem im Bereich Kostenerstattung durch die Krankenkassen
ist leider nicht gegeben. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen keine Heilpraktikerkosten. |
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