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HeilpraktikerIn sein ...

Der Beruf des Heilpraktikers ist in Deutschland klar nach dem Heilpraktikergesetz von 1939 geregelt. 
Im Amtsdeutsch heißt dies :

 - Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung -

Zur Sicherstellung der Qualifikation muss hierfür eine Überprüfung vor einem Gesundheitsamt abgelegt werden in der überprüft wird, inwieweit der/die Antragsteller/in eine - Gefahr für die Volks gesundheit darstellt. -
Außerdem besteht nach der Berufsordnung ein Gebot der kontinuierlichen Weiterbildung.

Heilpraktiker/-in zu sein, heißt: die gleichen Verantwortung zu tragen wie ein so genannter "Schulmediziner". 

Viele Heilpraktiker haben sich in Standes-/Berufsverbänden organisiert.

Heilpraktiker sind in ihrer Honorargestaltung grundsätzlich frei und unabhängig. Als Orientierungshilfe zur Bestim- mung einer angemessenen Vergütung existiert ein Gebührenverzeichnis (Gebüh85).

Welche Kosten in welchem Umfang von den Kassen übernommen werden, sollten Ihre Patienten in einem Vorge- spräch mit der Krankenkasse klären.

Eine durchgängige Anerkennung der Heilpraktik, vor allem im Bereich Kostenerstattung  durch die Krankenkassen ist leider nicht gegeben. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen keine Heilpraktikerkosten. 

Private Krankenkassen sind hier schon wesentlich  weiter und übernehmen die Kosten für bestimmte Heilmethoden zumindest bis zu einem  jährlichen Höchstbetrag. Es gibt ausserdem auch Zusatz-Krankenversicherungen mit  denen Heilpraktikerkosten abgedeckt werden. Diese werden im Zuge der Gesundheitsreform 2004 auch zu- nehmend von gesetzlichen Krankenkassen angeboten.

 

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