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Die Zahl der
Teilnehmer-/innen an den
HP-Überprüfungen hat in den letzten beiden Jahren immer mehr abgenommen.
Es hat sich sicher herumgesprochen, dass nur mit einer fundierten Ausbildung, ein Bestehen der Prüfung zu erreichen ist.
Die früher extrem hohen Durchfallquoten haben sich mittlerweile bei ca.
60 - 65% eingependelt.
Heilpraktiker ist kein staatlich
anerkannter Ausbildungsberuf, es gibt für HP-Schulen keine Ausbildungsrichtlinien und keine vorgeschriebenen Lehrpläne.
Zur Teilnahme an der HP-Überprüfung muss keine Ausbildung an einer HP-Schule nachgewiesen werden - eine
auto- didaktische Vorbereitung mittels Lehrbücher ist ebenfalls möglich.
Die Heilpraktikerausbildung wird vom Arbeitsamt somit auch nicht unbedingt
als Umschulung unterstützt, setzen Sie sich aber dennoch mit Ihrem zuständigen Arbeitsamt in
Verbindung und fragen Sie nach.
Eine Anerkennung der Schulkosten durch die Finanzämter (Aus-/Weiterbildung) ist im
Einzelfall ebenfalls
abzuklären, normalerweise werden die Kosten aber steuerlich anerkannt.
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