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HeilpraktikerIn werden ....

Die Zahl der Teilnehmer-/innen an den HP-Überprüfungen hat in den letzten beiden Jahren immer mehr abgenommen. Es hat sich sicher herumgesprochen, dass nur mit einer fundierten Ausbildung, ein Bestehen der Prüfung zu erreichen ist.

Die früher extrem hohen Durchfallquoten haben sich mittlerweile bei ca. 60 - 65% eingependelt.

Heilpraktiker ist kein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf, es gibt für HP-Schulen keine Ausbildungsrichtlinien und keine vorgeschriebenen Lehrpläne.

Zur Teilnahme an der HP-Überprüfung muss keine Ausbildung an einer HP-Schule nachgewiesen werden - eine auto- didaktische Vorbereitung mittels Lehrbücher ist ebenfalls möglich.

Die Heilpraktikerausbildung wird vom Arbeitsamt somit auch nicht unbedingt als Umschulung unterstützt, setzen Sie sich aber dennoch mit Ihrem zuständigen Arbeitsamt in Verbindung und fragen Sie nach.

Eine Anerkennung der Schulkosten durch die Finanzämter (Aus-/Weiterbildung) ist im Einzelfall ebenfalls abzuklären, normalerweise werden die Kosten aber steuerlich anerkannt.
 

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